Missbrauch


  1. Formen der Begegnung
  2. Formen der Missbrauchsbeziehung
  3. Geschlechtsverteilung
  4. Folgeschäden
  5. Bewältigung von Missbrauchserfahrungen
  6. Selbstmissbrauch

Missbrauchsformen gemäß ICD-10

ICD-10 Form
T74.0 Vernach­lässigung
T74.1 körperlicher Missbrauch
Miss­handlung
T74.2 sexueller Missbrauch
T74.3 psychischer Missbrauch
T74.4 sonstige Formen des Miss­brauchs durch Personen

1. Formen der Begegnung

Je nachdem, als was man den jeweils Anderen betrachtet, können menschliche Begegnungen drei Grundmustern zugeordnet werden:

  1. existenziell
  2. funktionell
  3. missbräuchlich

In der Realität sind die drei Muster oft gemischt.

Nur wer bereit ist, sich und den Anderen immer wieder neu zu erkennen, schöpft das Potenzial einer Beziehung aus.
1.1. Existenzielles Muster

Im existenziellen Beziehungsmuster sieht man den Anderen als ebenbürtiges Subjekt, dem keine feste Funktion oder Erwartung zugeordnet ist. Die Interaktion entwickelt sich im Zuge wechselseitiger Beachtung dessen, was vom Anderen tatsächlich erkannt werden kann.

Bertram sitzt im Zug. Unterwegs steigt eine Unbekannte zu. Das Gespräch entwickelt sich ohne dass beide füreinander vorherbestimmte Rollen spielen. Jeder reagiert auf das, was vom Anderen tatsächlich erkennbar wird. Da sie sich sympathisch sind, tauschen sie Telefonnummern aus.

Im existenziellen Muster wird das Selbstbestimmungsrecht des Anderen erkannt und vollständig respektiert. Zugleich startet die eigene Selbstbestimmung für die sich entwickelnde Beziehungsepisode bei Null. Die Rolle, die jeder für sich selbst definiert, wird erst im Verlauf der Interaktion erkennbar; und gegebenenfalls immer wieder neu ausgerichtet.

Als Ina Bertrams Abteil betrat, hätte sie nicht im Traum daran gedacht, dass sie sich mit ihm verabreden würde.

1.2. Funktionelles Muster
Hätten wir nicht die Möglichkeit, die Mehrzahl unserer Beziehungen nach funktionellem Muster zu gestalten, würde uns der Alltag überfordern.

Beim funktionellen Beziehungsmuster betrachtet man den Anderen als definiertes Objekt, dem man bereits vor der aktuellen Begegnung eine Funktion zugeordnet hat.

Als Ina und Bertram Telefonnummern tauschen, kommt der Schaffner herein. Bertram beachtet ihn kaum und hält ihm sein Ticket entgegen. Für ihn ist der Schaffner Objekt und bloße Funktion.

Die Interaktion hängt nicht oder nur nachrangig von dem ab, was vom Anderen tatsächlich erkannt werden kann. Man achtet kaum darauf. Stattdessen verläuft die Begegnung nach einem Muster, das einseitig die Befriedigung jenes Bedürfnisses betreibt, das den spezifischen Objektcharakter bestimmt, den man dem jeweils Anderen zuordnet.

Für Bertram ist der Schaffner bloß Schaffner. Er nimmt von ihm nicht viel mehr wahr, als die Mütze, die zu seiner Uniform passt. Für den Schaffner ist Bertram nur Fahrgast. Mehr als die Fahrkarte will er von ihm nicht sehen.

Im funktionellen Muster wird die Selbstbestimmung der Beteiligten bereits am Beginn der Begegnung als abgeschlossen betrachtet. Jeder ist spannungsfrei mit der Rolle einverstanden, die er im Verlauf der Begegnung übernimmt. Die Festlegung der Rollen bleibt jedoch offen. Beide sind bereit, von der Objekt-Objekt-Beziehung festgelegter Rollendefinitionen auf die existenzielle Subjekt-Subjekt-Ebene zu wechseln, wenn einer der Beteiligten den Anspruch erhebt, seine Rolle neu zu bestimmen.

Als Bertram dem vermeintlichen Schaffner sein Ticket entgegenhält, gibt der sich als Inas Großvater zu erkennen. Inas Großvater nimmt Platz. Man plaudert zu dritt.

1.3. Missbrauchsbeziehung
Missbräuchliche Komponenten kommen in sehr vielen Beziehungen vor ohne dass es berechtigt erscheint, sie als Missbrauchs­beziehungen einzustufen. Erst wenn die Entwertung des einen zum Vorteil des anderen einseitig im Vordergrund steht, ist die Bezeichnung sinnvoll. Es nützt aber allemal, auch in scheinbar normalen Beziehungen auf missbräuchliche Elemente zu achten.

Bei der Missbrauchsbeziehung wird das Selbstbestimmungsrecht des Anderen ignoriert, um die Befriedigung eigener Bedürfnisse zu erzwingen. Der Missbrauchte wird nicht als ein im Grundsatz ebenbürtiges Subjekt betrachtet, sondern als reines Objekt, dessen Anspruch, über die eigene Rolle in der Interaktion zu entscheiden, übergangen wird.

Das Selbstbestimmungsrecht des Missbrauchten kann übergangen werden...

Dabei wird der Schaden, der dem Missbrauchten zugefügt wird...

Wird der Schaden des Opfers nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern aktiv angestrebt, ist von einer besonders schweren Psychopathologie des Täters auszugehen.

Stufengrade der Schädlichkeit

Missbrauch ist umso schädlicher...

In der Missbrauchsbeziehung nutzt der Missbraucher in der Regel soziale oder psychologische Abhängigkeiten des Missbrauchten aus.

Formen der Begegnung

existen­ziell funk­tionell missbräuch­lich
Von Subjekt zu Subjekt Von Objekt zu Objekt Von Subjekt zu Objekt
Wechsel­seitige Beachtung der Selbst­bestimmung Rollenspiel im wechsel­seitigen Einver­ständnis Einseitige Rollen­zuordnung ohne reflektiertes Einver­ständnis
Auslagerung von Routine­funktionen in funktionelle Rollen­spiele Bereit­schaft bei Bedarf ins existen­zielle Muster zu wechseln Einsei­tiges Fest­halten an fester Rollen­verteilung

1.4. Reale Beziehungen

Im Beziehungsalltag sind Mischungen der genannten Muster häufig.

2. Formen der Missbrauchsbeziehung

Missbrauchsbeziehungen sind weit verbreitet. Missbräuchliche Elemente in normalen Beziehungen sind es noch mehr. Sie kommen in vielen Lebensbereichen vor. Im Brennpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit steht zurecht der sexuelle Missbrauch; vor allem der von Kindern. Komplexe psychologische und soziale Begleitumstände führen dazu, dass sexueller Missbrauch häufig schwere seelische Beeinträchtigungen nach sich zieht.

Da auch andere Erscheinungsformen missbräuchlicher Muster Beeinträchtigungen der seelischen Gesundheit verursachen - vor allem, wenn sie unerkannt und damit unverstanden sind - macht es jedoch Sinn, den Missbrauchsbegriff zu erweitern. Es gibt...

2.1. Sexueller Missbrauch

Missbräuchlich wird eine sexuelle Beziehung, wenn sie der Befriedigung sexueller Bedürfnisse des einen dient, ohne dass der Andere ebenfalls sexuelle Bedürfnisse befriedigen kann oder will. Der Missbraucher entwertet das Opfer zum Objekt seiner Begierde, obwohl das Opfer sich zur Wehr zu setzen versucht oder obwohl das Opfer sich in Unkenntnis dessen, was überhaupt passiert, nicht zur Wehr setzen kann.

Sexueller Missbrauch wird meist unter Ausnutzung von Machtgefällen, Abhängigkeits­verhältnissen oder einem Erfahrungsvorsprung vollzogen. Oft trifft er daher Kinder und Jugendliche. Vorpubertäre Kinder sind exemplarische Opfer des sexuellen Missbrauchs, weil eine eigene sexuelle Bereitschaft bei ihnen noch gar nicht entwickelt ist. Von daher ist jedes sexuelle Ansinnen Erwachsener Kindern gegenüber missbräuchlich.

Je jünger das Opfer, desto weniger kann es sich zur Wehr setzen; entweder weil es nicht versteht, worum es geht oder weil das Gefälle des Abhängigkeitsverhältnisses zum Täter so steil ist, dass eine effektive Abwehr nicht riskiert werden kann.

Zwangsehe

Auch die Zwangsehe kann dem Spektrum sexueller Missbrauchstaten zugeordnet werden. Die erzwungene Bereitstellung des weiblichen Körpers zur Inbesitznahme durch einen abgelehnten Gatten kann bei betroffenen Frauen ähnliche Folgen haben, wie ein Missbrauch unter anderen Umständen.

An der existenziellen Demütigung, die der Enteignung des sexuellen Selbst­bestimmungsrechts durch entsprechende Bräuche entspringt, ändert auch die soziale Akzeptanz der missbräuchlichen Verehelichung durch den gleichen Kulturkreis im Grundsatz nichts, da die soziale Ebene der existenziellen nachgeordnet ist.

Wahrscheinlich ist ein sexueller Miss­brauch, der öffentlich vom Umfeld arrangiert und befürwortet wird, ein größeres Risiko für das Selbstwert­gefühl als eine einmalige Vergewalti­gung, da das Opfer einem Gruppendruck ausgesetzt ist, der seine untergeordnete Rolle festschreibt und gegen den es sein verlorenes Recht nur zum Preis sozialer Ausgrenzung zurückerobern kann. Als psychologische Abwehr wird nicht selten eine Identifikation mit dem Aggressor zur Anwendung kommen. Viele zwangsverehelichte Frauen rechnen es sich als Tugend an, genau die weltanschauliche Vorgabe gut zu heißen, die den Zwang auf sie ausübt.

2.1.1. Besonderheiten des sexuellen Missbrauchs

Unter den Missbrauchsformen spielt der sexuelle Missbrauch eine herausragende Rolle. Die Verletzung des sexuellen Selbst­bestimmungsrechts hat besondere Tragweite. Sie trifft das Individuum an einer Stelle, die noch mehr als andere mit seinem Selbstwertgefühl verbunden ist.

Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts bedeuten immer eine Gefährdung der Ehre. Wem aber sogar das Recht geraubt wird, über seine Intimorgane zu verfügen, bedarf erheblicher Ich-Stärke, um sein Selbstwertgefühl vor nachhaltigem Schaden zu schützen. Viele Vergewaltigungs- und Missbrauchsopfer bringen eine solche Ich-Stärke nicht von vornherein mit.

Dazu kommt, dass der Täter beim sexuellen Missbrauch die Tat selbst in hohem Maße genießt. Schließlich ist der Genuss der Tat ein wesentliches Motiv, sie auszuführen. Dass der Täter aber denselben Vorgang genießt, den das Opfer erleidet, erschwert es dem Opfer zusätzlich, die erlittene Demütigung seelisch zu verarbeiten.

Stufengrade verletzter Selbstbestimmungsrechte

Verletzbares Recht Bedeutung und Trauma­tisierungs­gefahr
Selbst­bestimmung persönlicher Entscheidungen +
Leibliche Bewegungs­freiheit ++
Körperliche Unver­sehrtheit +++(+)
Sexuelle Selbst­bestimmung ++++

Das Schema kann nur als andeutungsweise realitätsgerecht gelten. Tatsächlich ist die individuelle Spannbreite möglicher Erlebnisweisen hoch.

2.2. Körperlicher Missbrauch / Misshandlung

Außer bei sadomasochistischen Rollenspielen werden körperliche Misshandlungen kaum je in beidseitigem Einverständnis vollzogen. In der Regel ist der Misshandelte daher Missbrauchsopfer. Die Bedürfnisse, die der Täter durch die Misshandlung befriedigt, können unterschiedlicher Art sein:

Die Behauptung, körperliche Züchtigung habe Kindern noch nie geschadet, verkennt grob fahrlässig das Schadenspotenzial körperlicher Gewalt. Je mehr Gewalt Kinder erfahren, desto größer ist die Gefahr von Störungen der Persönlichkeitsentwicklung.

2.3. Psychischer Missbrauch

Sexueller und körperlicher Missbrauch gehen fast immer mit psychischem Missbrauch einher. Unter psychischem Missbrauch ist eine Vereinnahmung zu verstehen, die unter Ausnutzung eines Machtgefälles zum eigenen psychologischen Vorteil über andere bestimmt; und deren psychologischen Nachteil in Kauf nimmt. Dabei stehen narzisstische Bedürfnisse so oft im Vordergrund, dass narzisstischer Missbrauch als besondere Form eigens benannt werden kann.

2.3.1. Narzisstischer Missbrauch

Beim narzisstischen Missbrauch wird der Andere funktionalisiert, um das eigene Selbstwertgefühl zu steigern. Narzisstischer Missbrauch ist oft in menschliche Beziehungen eingewoben. Nicht immer ist er auf Anhieb erkennbar. Zuweilen sieht es so aus, als sei der Missbraucher in besonderer Weise um das Wohl des Missbrauchten besorgt.

Mobbing

Mobbing kann verschiedene Funktionen haben.

Ungeachtet dessen stellt die gezielte Entwertung anderer aber auch eine Form narzisstischen Missbrauchs da. Indem der Mobber andere entwertet, wertet er sich selbst vermeintlich auf.

Eine besonders schädliche Form narzisstischen Missbrauchs liegt in der gewalttätigen Erziehung. Gewaltbereit sind Eltern meist, wenn sie eine ausdrückliche Unterordnung der Kinder unter die elterliche Herrschaft verlangen. Hintergrund der gewalttätigen Erziehung sind narzisstische Defizite auf Seiten der Eltern, die ihre Selbstwertzweifel durch Machtansprüche dämpfen.

2.3.2. Pädagogischer Missbrauch

Eine Kategorie namens pädagogischer Missbrauch zu definieren, wird kaum konsens­fähig sein. Tief ist der Glaube im menschlichen Verstand verankert, Aufgabe von Eltern sei die Erziehung von Kindern und je mehr davon verabreicht werde, desto besser sei es. Benimmt ein Kind sich ungebührlich, wird das einem Mangel an Erziehung angelastet. Zum Teil ist das nicht falsch.

Zu allem Überfluss scheint der Begriff redliche Erzieher zu verunglimpfen, die in jahrzehntelanger Mühsal darum ringen, widerständigen Zöglingen Kulturtechniken zu vermitteln, die ihnen später nützlich sind. Deshalb sei betont: Pädagogik ist keine Sünde. Der Einfluss von Erziehern ist oft segensreich.

Das natürliche Machtgefälle zwischen Eltern und Kindern und der Erfahrungsvorsprung der Erzieher birgt jedoch die Gefahr, dass die pädagogische Kommunikation als Einbahn­straße zum Export von Anweisungen, Beeinflussungen und Bevormundungen angesehen wird. Wo das geschieht, ver­stößt es gegen den Grundsatz der existenziellen Ebenbür­tigkeit. Ein solcher Verstoß kann als missbräuchlich angesehen werden, wenn er dem Erzieher auf Kosten des Erzogenen dient.

Pädagogik ist missbräuchlich, wenn sie ein Macht­gefälle ausnutzt, um psychologische Bedürfnisse des Erziehers zu bedienen und dabei Schäden in Kauf nimmt, die der Erzogene durch unsachgemäße Einflussnahme davonträgt.

Meist ist die Ursache pädagogischen Missbrauchs kein böser Wille. Meist steht schiere Unkenntnis über das Wesen zwischenmenschlicher Begegnung Pate, die zum Einfallstor problematischer Einflüsse wird. Die missbräuchliche Komponente bleibt in der Regel unbewusst.

Mögliche Bedürfnisse der Erzieher

Darüber hinaus wird Mangel bei der Erziehung oft als quantitatives Defizit betrachtet, obwohl die mangelhafte Qualität tatsächlich aus mengenmäßigem Überfluss besteht. Daher meinen viele Eltern, viel nütze viel. Sie beanspruchen die ganze Bandbreite der Verbindung für den Download ihrer Pflichtprogramme. Sie übersehen, dass die Einbahnstraße der Erziehung Platz für Uploads bietet.

Wer dagegen einen Blick dafür entwickelt, dass nicht nur das Kind etwas von ihm, sondern auch er etwas vom Kind lernen kann, ist vor altkluger Besserwisserei gegenüber Jüngeren gefeit. Bedenken Sie: Diejenigen, die erstmals von den Bäumen stiegen, waren nicht nur unsere Vorfahren. Sie waren auch die Nachfahren unserer Vorfahren. Sie gingen über das hinaus, was Ältere für selbstverständlich hielten.

Ohne die Nachfahren unserer Vorfahren gäbe es kaum Verfahren, telekommunikativ auf die Gefahren des pädagogischen Missbrauchs hinzuweisen. Wir hätten nur die Möglich­keit gegen Brustkorb und Baumstamm zu trommeln. Ob man das zwei Steinwürfe weiter weg verstünde?

2.3.3. Pseudo-altruistischer Missbrauch

Falls der Konsens bereits bröckelt, wenn es um die Definition eines pädagogischen Missbrauchs geht, geht er wohl vollends in die Brüche, sobald man die Begriffe altruistisch und Missbrauch miteinander kombiniert. Wie sollte es missbräuchlich sein, Gutes für andere zu tun? Absurd! Oder doch nicht?

Jeder Blumenfreund weiß, dass man Pflanzen zu Tode düngen und zu Tode gießen kann. Jeder der hinschaut erkennt, dass das Gewächshaus nicht den Pflanzen zuliebe errichtet wird, sondern um des Vorteils willen, den der Ertrag für den Gärtner bringt. Im zwischenmenschlichen Bereich wird aber oft so getan, als sei Fürsorge in jedem Fall eine Tugend, die tatsächlich auf das Wohl des Umsorgten abzielt. Das tut sie oft nicht.

Pseudo-altruistischer Missbrauch liegt vor, wenn der Akt der Fürsorge verdeckte Bedürfnisse des Helfers bedient, den Umsorgten dazu in Abhängigkeit hält und langfristige Schäden billigend in Kauf nimmt, die der unangemessenen Fürsorge entspringen. Die Motive dazu können ähnlich wie beim narzisstischen oder pädagogischen Missbrauch sein. Oder aber der missbräuchliche Altruist will...

2.4. Pseudoreligiöser Missbrauch
Sinnvollerweise bezeichnet man die Missbrauchs­praktiken dogmatischer Glaubens­gemeinschaften Kindern gegenüber als pseudo-religiös. Weder das Einschärfen vorgefasster Sichtweisen noch die Beschneidung oder sonstige Rituale, denen man Kinder ohne deren Zustimmung unterzieht, haben religiösen Wert. Es sind Gehorsamsakte jener, deren Weltbild von den Sichtweisen ihrer Glaubens­gemeinschaft ausgerichtet wird.

Pseudoreligiöser Missbrauch gehört zu den zentralen Pflichten, die konfessionelle Glaubenslehren ihren Anhängern auferlegen. Da es zum Anspruch solcher Glaubensformen gehört, umfassend über Mensch und Gesellschaft zu bestimmen, betonen sie stets, dass es zur Glaubenspflicht eines jeden Anhängers gehört, seinen Kindern die eigenen Lehrsätze bereits ab einem Alter aufzudrängen, in dem eine reflektierte Gegenwehr unmöglich ist.

Das religiöse Selbstbestimmungsrecht wird von dogmatischen Religionen systematisch untergraben. Stattdessen weisen sie dem Kind die Rolle eines formbaren Objektes zu, das den Vorgaben des Glaubens anzupassen ist. Pseudoreligiöser Missbrauch kann zu schweren psychischen Erkrankungen führen; besonders bei sensiblen Menschen, denen ein spirituelles Interesse von der seelischen Anlage her nahe liegt.

Flächendeckend

Im Einflussbereich dogmatischer Religionen endet pseudoreligiöser Missbrauch nicht mit der Kindheit. Ganze Kulturkreise werden von der Idee bestimmt, das eigene Seelenheil hänge davon ab, dass man sein familiäres und gesellschaftliches Umfeld dazu nötigt, den Lehren desselben Propheten zu folgen. Die Mehrzahl der Mitglieder solcher Gemeinschaften ist durch pseudoreligiösen Missbrauch in der aktiven und/oder der passiven Rolle solange in ihrem seelischen Wohlbefinden beeinträchtigt, bis sie sich der vermeintlichen Pflicht zur wechsel­seitigen Kontrolle von Gesinnung und Verhalten entziehen.

Der Aufklärung ist es zu verdanken, dass der pseudoreligiöse Missbrauch im christlichen Kultur­kreis an Bedeutung verloren hat. Innerhalb von Sekten und fundamentalistischen Gemeinschaf­ten werden Kinder aber weiterhin eingeschüch­tert und unter Anwendung massiver Drohmittel dogmenkonform erzogen. Gleiches gilt für jüdisch-orthodoxe Kreise und weite Teile der islamischen Welt.

2.5. Kommerzielle Ausbeutung

Kommerzielle Ausbeutung nutzt Bedürftigkeiten und Machtverhältnisse aus, um materi­elle Vorteile aus Rollenzuweisungen zu erzielen, denen sich der Ausgenutzte nur zu einem hohen Preis entziehen kann. Auch bei der kommerziellen Ausbeutung entsteht eine Missbrauchsbeziehung, die den Missbrauchten zum Objekt fremder Interessen herabsetzt. Kommerzielle Ausbeutung zu verhindern ist eine Aufgabe, die politischen Instanzen zufällt. Oft bleibt sie unerfüllt, weil der Einfluss kommerzieller Interessens­gruppen auf die Politik dominiert.

Schuldenfalle
Die Zahl derer, die nicht wissen, wie viel 8x4 oder 27-9 ist, ist erstaunlich. Die Zahl derer, denen die Weitsicht fehlt, bis übermorgen zu denken, ist es noch mehr. Trotzdem lässt der Staat es zu, dass geschäftstüchtige Leute Smartphones für angeblich einen Euro anbieten und man beim Kauf zwei Jahre unentrinnbar in die Zahlungspflicht fällt. Ausbeutend sind nicht nur Hungerlohn, Praktikum und Zeitvertrag. Ausbeutend sind auch Kaufverträge, die Schwächen der Käufer gezielt ausnutzen.
2.6. Politischer Missbrauch

Politische Macht ist in Gesellschaften asymmetrisch verteilt. Das führt zu Gemenge­lagen verschiedener Missbrauchs­muster, bestehend aus:

Während das Gefühl eigener Mächtigkeit den Mächtigen erquickt, vertieft die Vorschrif­tenflut das Gefühl des Ausge­liefertseins bei den Regierten. Das ist Missbrauch; auch wenn die Missbraucher treu­herzig glauben, dass alles nur zum Wohl des Volkes geschieht.

Macht und Autorität

Macht ist die Fähigkeit, anderen Vorschriften zu machen.

Autorität ist die Fähigkeit, anderen Vorbild zu sein.

Je größer das politische Machtgefälle, desto größer ist das Missbrauchspotenzial. In Diktaturen ist der flächendeck­ende Missbrauch der Beherrschten durch die Machthaber offensichtlich.

Das süße Gift des Machterlebens

Der Gang in die Politik ist ein Griff nach der Macht. Während der Mensch quasi wehrlos im Leben steht, verschiebt sich die Perspektive aus dem Blickwinkel politischer Ämter. Dort kann man etwas machen und das Ausüben von Macht dämpft das Gefühl des eigenen Ausgesetztseins.

Wir können daher sicher sein, dass 4/5 des Eifers beim Erlassen neuer Gesetze und Vorschriften nicht sachlicher Notwendigkeit dient, sondern der Freude der Amtsinhaber daran, sich als Regierende mächtig zu sehen. Wer als Regierender (lateinisch regere = ausrichten, lenken) andere entlang seiner Vorgaben ausrichtet, setzt der Übermacht des Lebens ein Gefühl eigener Mächtigkeit entgegen. Aah! Das tut gut!

Auch die repräsentative Demokratie ist asymmetrisch. Um ihre Funktion sicherzustellen, schränkt sie persönliche Entscheidungs­befugnisse durch immer neue Bevormundungen ein. Für den, der mit der repräsentativen Demokratie einverstanden ist, bedeutet deren Rollenzuweisung kein Missbrauchsmuster. Für den, dem die Bevormundung durch eine Repräsentanz aber gegen seinen Willen aufgezwungen wird, ist es anders. Nur durch direkte Mitbestimmungsrechte kann die Gefahr des politischen Missbrauchs auf ihr unvermeidliches Minimum reduziert werden.

Tatmotive des Missbrauchs

Form Motiv
Sexuell Lustgewinn, Dominanzerleben, Abwehr von Selbstwertzweifeln
Misshandlung Sicherung dominanter Rollenpositionen, sexuell-sadistisches Erleben, Abfuhr aggressiver Spannung
Narzisstisch Abwehr von Selbstwertzweifeln
Pädagogisch Festhalten an sinngebender Rolle, Abwehr gefürchteter Fremdbestimmung durch Kinder
Pseudo-altruistisch Aufrechterhaltung von Abhängigkeiten, Abwehr von Verlustängsten
Pseudoreligiös Abwehr religiöser und sozialer Strafängste, Zugehörigkeitsritual und Gehorsamsbeweis gegenüber weltanschaulicher Gemeinschaft
Kommerzielle Ausbeutung Materieller Vorteil, Abwehr von Selbstwertzweifeln
Politisch Sicherung gesellschaftlicher Privilegien, Abwehr existenzieller Grundängste durch Machterleben
Wenn ich befehlen kann, dann bin ich wer.

3. Geschlechtsverteilung

Missbrauch wird vorwiegend im Zusammenhang mit sexueller Nötigung von Frauen und Kindern durch Männer thematisiert. So entsteht der Eindruck als sei die Täter-Opfer-Verteilung der Geschlechter im Grundsatz asymmetrisch. Tatsache ist, dass Gewalt als Mittel zum Missbrauch entschieden häufiger von Männern als von Frauen angewendet wird und sexueller Missbrauch eine Domäne der Männer ist. Wegen der Asymmetrie der Muskel­kraft und geschlechtsspezifischer Unterschiede beim Vollzug sexueller Handlungen verwundert das nicht.

Ob Frauen sich insgesamt aber fairer verhalten als Männer, ist unklar. Der einen Hälfte der Menschheit eine chromosomal bedingt höhere Tugend zuzuschreiben, wäre zumindest geschlechterdiskriminierend. Vermutlich ist es aber auch faktisch falsch. Es gibt keinen Beleg dafür, dass Frauen öfter Opfer männlicher Rücksichtslosigkeit sind als umgekehrt; wenn man nicht nur eine Form, sondern alle erwägt. Darüber hinaus scheint eine objektive Untersuchung des Sachverhaltes auch schier unmöglich, da gerade verdeckte Missbrauchsformen kaum im Konsens definierbar sind.

Da Männer beim Einsatz roher Gewalt im Vorteil sind, sind die Mittel, die weibliche Rück­sichtslosigkeit einsetzt, subtiler. Sie müssen es sein. Sonst hätten sie keinen Erfolg. Die Zahl der Männer, die von Frauen manipuliert und hintergangen und die Zahl der Kinder, die von ihren Müttern für deren Zwecke missbräuchlich vereinnahmt werden, ist keineswegs zu unterschätzen. Auch solche Formen des Missbrauchs können ganze Biographien überschatten.

4. Folgeschäden

Der gemeinsame Nenner missbräuchlicher Muster liegt in einer Beziehungsasymmetrie, die durch körperliche, psychologische oder strukturelle Gewalt aufrechterhalten wird. Dabei wird das Recht der missbrauchten Person, ihre Rolle innerhalb der Beziehung selbst zu bestimmen, nicht anerkannt. Der Missbraucher wird so zu einem Subjekt, das nicht nur sich selbst bestimmt, sondern auch den Anderen, dem folglich die untergeordnete Rolle eines Objektes zugeordnet wird.

Rang

Menschen leben in Gemeinschaften. Ihre Beziehungen sind von Rangordnungen durchsetzt. Dabei sind zwei Ebenen benennbar: die existenzielle und die soziale.

Die Herabstufung des eigentlich selbstbestimmten Subjekts zu einem fremdbestimmten und damit untergeordneten Objekt stellt das Selbstwertgefühl des Missbrauchten in Frage. Es entsteht die Gefahr, dass sich der Missbrauchte mit dem untergeordneten sozialen Rang identifiziert, der ihm innerhalb der Missbrauchsbeziehung zukommt. In der Folge wird er an seinem Recht zweifeln, als ebenbürtiges Subjekt anderen Subjekten gegenüber gleichberechtigt aufzutreten.

Wert und Recht

Wert ist bedingt oder unbedingt. Bedingter Wert ist relativ, unbedingter absolut. Seelisch gesund kann nur sein, wer von einem unbedingten Wert seiner selbst ausgeht.

Wie das Wort be-dingt es bereits ausdrückt, kommt bedingter Wert Objekten zu. Der Wert des Glases offenbart sich beim Trinken. Bedingter Wert kommt auch den Aspekten des Menschen zu, denen Objektcharakter zuzuweisen ist. Dazu gehören soziale Rollen und Funktionen, die man in Beziehungen wechselseitig füreinander erfüllt.

Unbedingter Wert kommt dem subjektiven Pol des Menschen zu; dem, der nicht als abgrenzbare Struktur aufgefasst werden kann, die in Relation zu anderen Strukturen steht.

Das Recht, im sozialen Gefüge trotz unterschiedlicher sozialer Ränge ebenbürtig aufzutreten, entspringt dem unbedingten Wert, der seinerseits im subjektiven Pol verankert ist.

5. Bewältigung von Missbrauchserfahrungen

Trauma­tisierende Missbrauchs­erfahrung

Eine Missbrauchserfahrung ist traumatisierend, wenn sie zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Erlebnisfähigkeit führt, die ohne gezielte Bewältigungsstrategie nicht überwunden werden kann.

Leichte Missbrauchserfahrungen sind allgegenwärtig. Das liegt daran, dass der Mensch meist aus einer egozentrischen Perspektive heraus handelt. Aus dieser Perspektive betrachtet er andere zunächst als Objekte, die er nach ihrer Nützlichkeit zur Befriedigung seiner Bedürfnisse beurteilt. Darin liegt der Keim missbräuchlicher Begegnungen bereits verborgen. Wohl jeder hat schon am eigenen Leibe erlebt, wie es sich anfühlt, von einem anderen benutzt worden zu sein. Im Regelfall werden solche Erfahrungen ohne therapeutische Hilfe bewältigt; oder sie werden einfach weggesteckt.

Schwere Missbrauchserfahrungen sind häufig. Sie betreffen zum Glück aber nicht jeden. Für die Betroffenen können sie jedoch schlimme Folgen haben. Bei traumatischen Missbrauchserfahrungen sind therapeutische Hilfen notwendig.

Zu den traumatisierenden Missbrauchserfahrungen zählt vor allem der sexuelle Missbrauch von Kindern; erst recht, wenn er gewaltsam erzwungen wird oder wenn sich der Täter des Kindes bereits in einem Alter bemächtigt, in dem es außerstande ist, den Vorgang zumindest intellektuell einzuordnen.

Im therapeutischen Alltag steht die Bewältigung des sexuellen Missbrauchs im Vordergrund. Die Folgen anderer Missbrauchs­erfahrungen können ebenfalls therapeutische Themen sein.

Dauerhaft traumatisierend können aber auch andere Missbrauchsformen sein.

Opfer und Täter
Kaum jemand denkt bei Missbrauch daran, dass er Täter sein könnte. Fast immer tun sich bei diesem Thema Opfer und Retter zusammen und bilden aus ihrem Bündnis heraus eine Front gegen das Böse. Gegen das Bündnis ist nichts einzuwenden; wohl aber gegen die Neigung des Menschen, sich lieber als Opfer zu sehen und dort blind zu sein, wo er selbst missbraucht. Missbrauch schadet nicht nur dem Opfer. Er schadet auch dem Täter, weil jeder Missbrauch eines anderen egozentrisch ist und den Täter in einer Begrenzung gefangen hält, in der er womöglich triumphieren, aber nicht im Reinen mit sich selbst sein kann.
5.1. Therapeutische Grundregeln

Die Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen fußt auf drei Grundsätzen:

  1. Erkennen
  2. Benennen
  3. Durchleben
5.1.1. Erkennen

Viele Missbrauchsopfer leiden unter komplexen seelischen Erkrankungen, deren Zusammenhang mit Missbrauchserlebnissen nicht erkannt wird. Um brüchige Beziehungen zu Bezugspersonen zu schützen, werden missbräuchliche Muster verdrängt oder verharmlost. Der Zugang zu den verdrängten Gefühlen, die den aktuellen seelischen Problemen zugrundeliegen, öffnet sich erst, wenn man als Missbrauch erkennt, was Missbrauch war oder ist.

5.1.2. Benennen

Missbrauch ist peinlich. Meist wird er verleugnet oder totgeschwiegen. Gerade bei der Bewältigung von Missbrauchserlebnissen ist es wichtig, das Schweigen zu brechen. Erst wenn man frei über das Erlebte reden kann, lässt man es wirklich hinter sich.

5.1.3. Durchleben

Missbrauch findet vor allem in der Kindheit statt. Oft zeigt er seine schädlichen Folgen erst, wenn er bereits vorüber ist. Die Folgen des Missbrauchs entstehen, weil es dem Kind bei schwerem Missbrauch nicht möglich ist, das traumatisierende Erlebnis emotional zu durchleben. Der seelische Verarbeitungsprozess wird abgebrochen, bevor er zu einer angemessenen Haltung gegenüber dem Missbrauchserlebnis führen kann. Der zentrale Ansatz zur Bewältigung liegt daher darin, den Gefühlen, mit denen man auf das Erlebnis reagiert, solange im Bewusstsein Platz zu schaffen, bis sie von allein vergehen.

6. Selbstmissbrauch

Neurotische Psychopathologie kann als Missbrauch des Selbst durch das Ego verstanden werden.

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird Missbrauch ausschließlich als zerstörerische Form der zwischenmenschlichen Beziehung aufgefasst. Dabei wird übersehen, dass Missbrauch auch ein Ausdruck des krankhaften Selbstbezugs ist.

Eine Beziehung ist missbräuchlich, wenn einer den anderen ohne dessen Zustimmung zum reinen Objekt seiner Bedürfnisse macht.

So kann man die missbräuchliche Beziehung definieren. Missbrauch findet aber auch als individualpsychologische Dynamik statt. Man wird nicht nur missbraucht. Man missbraucht sich selbst. Dabei handelt es sich regelhaft um eine Missbrauchsaktivität des Egos gegenüber dem Selbst.

Selbstmissbrauch betreibt, wer sich in selbstschädigen­der Form zum Objekt innerweltlicher Ziele oder eines Ehrgeizes macht und dabei seine tatsächlichen Bedürfnisse beharrlich übergeht.

Der missbräuchliche Selbstbezug ist Grundelement eines Großteils der psychiatrischen Erkrankungen. Umgekehrt gilt: Wer sich selbst nicht missbraucht, sondern sein jeweiliges Sosein sieht und beachtet, ist gegen viele psychiatrische Leiden gewappnet.