Anspruch


  1. Begriffsbestimmung
  2. Soziale und existenzielle Ansprüche
  3. Irrwege
  4. Radikale Lösung
Ansprüche sind beim Vollzug des persönlichen Daseins völlig normal. Bei der Suche nach sich selbst können sie hinderlich sein.

Verwechslungsgefahr

Recht

Schränke mich nicht ein. Lass mich in Ruhe. Lass mich frei.

Anspruch

Gib mir, was ich haben will. Schränke dich zu meinem Vorteil ein. Unterwirf dich mir.


Alles ist Erfahrung. Selbst wenn man sich gegen eine Erfahrung sträubt, ist der Widerstand gegen die Erfahrung eine Erfahrung, die man empfängt.

1. Begriffsbestimmung

Wer einen Anspruch erhebt, spricht andere an. Dasselbe passiert bei der Ansprache. Indem man zum anderen spricht, teilt man Informationen mit. Während die Zielsetzung der Informationen bei der Ansprache verschieden sein kann, ist sie beim Anspruch immer die gleiche. Wer einen Anspruch erhebt, fordert vom anderen, dass der ihm etwas gibt.

2. Soziale und existenzielle Ansprüche

Da sich der Anspruch der Sprache bedient, ist klar, dass er nur Sinn macht, wenn es jemanden gibt, der die Sprache versteht und darauf reagieren kann. Im zwischenmenschlichen Bereich ist das der Fall. Man kann andere gezielt ansprechen, um Ansprüche anzumelden und durchzusetzen.

Unklar ist, ob Ansprüche, die über die soziale Gemeinschaft hinausweisen, Sinn machen. Einverstanden: Ansprüche kann man nicht nur gegenüber eigenen Artgenossen, sondern auch gegenüber Hunden, Pferden und Orkas anmelden. Es ist möglich, mit Tieren bestimmter Spezies so zu kommunizieren, dass sie verstehen, welches Verhalten wir von ihnen erwarten. Die entsprechenden Individuen sind daher Mitglieder der sozialen Gemeinschaft.

Ein großer Teil menschlicher Ansprüche richtet sich jedoch nicht unmittelbar an andere Personen, und schon gar nicht an Tiere. Ein großer Teil unserer Ansprüche richtet sich an das Leben an sich. Wir erwarten, dass unser Leben so und so zu sein hat, und wir sind keineswegs bereit, gröbere Abweichungen vom Soll als vollgültiges Leben zu akzeptieren. In Abgrenzung zu sozial adressierten Ansprüchen kann man solche Ansprüche als existenziell bezeichnen.

Es macht Sinn, stets davon auszugehen, dass Erwartungen, die man ans Schicksal stellt, zu hoch sind. Erst wenn man erkennt, dass überhaupt kein Anspruch gegenüber dem Leben besteht, hat man den Boden der Tatsachen erreicht. Von dort aus kann man tun, was nützlich ist, ohne auf die Erfüllung dessen zu warten, was einem vermeintlich zusteht. Existenziell gesehen, steht niemandem irgendetwas zu. Alles ist Gabe, die man annimmt oder nicht.
2.1. Soziale Adressaten

Soziale Adressaten für Ansprüche sind leicht identifizierbar. Sie stehen uns als leibhaftige Individuen gegenüber. Ein großer Teil der sozialen Interaktion besteht aus der Anmeldung und der Erfüllung von Ansprüchen. Das gilt für das persönliche Umfeld ebenso wie für das überpersönliche Beziehungsgefüge der Gesellschaft als Ganzes. Das gesetzlich geregelte Gerüst der Gesellschaft besteht zu einem großen Teil aus der Legalisierung sozialer Ansprüche. Legalisierung legt fest, wer unter welchen Umständen die Macht des Staates für sich in Anspruch nehmen kann, um seine Rechte gegen die Ansprüche anderer zu verteidigen bzw. eigene Ansprüche gegenüber anderen durchzusetzen.

2.2. Existenzielle Adressaten

Der Adressat für existenzielle Ansprüche ist schwer zu definieren. Verschiedene Kandidaten stehen zur Wahl; zumindest als Vorstellungsbilder, von denen man glauben mag, dass sie nicht nur bloße Bilder sind, sondern Ausdruck tatsächlich wirkfähiger Instanzen.

2.2.1. Man selbst

Jeder hat ein Selbstbild, also eine Vorstellung...

Dem Selbstbild steht das eigene Sosein gegenüber, das mehr oder weniger genau erkannt und mit den Soll- und Wunschanteilen des Selbstbilds verglichen wird. Stellt man zwischen dem Ist und dem Soll einen Unterschied fest, kann man auf zweierlei Art reagieren:

2.2.2. Das Schicksal

Wir wissen, dass Menschen mit dem Schicksal hadern. Wer mit dem Schicksal hadert, verrät dadurch, dass er Erwartungen an das Leben hat, die er als berechtigte Ansprüche empfindet.

Erwartungen und Ansprüche
Erwartungen sind nicht automatisch dasselbe wie Ansprüche; meist aber doch. Im Begriff Erwartung findet man das Verb warten. Warten heißt, dass man Kommendem entgegensieht. Kommendem kann man entgegensehen, weil man es für wahrscheinlich hält. Dann steckt darin kein Anspruch, sondern die Vermutung, dass bestimmte Verläufe der Wirklichkeit gute Chancen haben, einzutreffen. Auf das, was man derart erwartet, bereitet man sich vor.

Erwartungen fußen aber oft nicht nur auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen, sondern auf Ansprüchen, die man zukünftigem Leben entgegenbringt.

Das können Vermutungen über zukünftige Verläufe sein, oder Ansprüche, die man sich selbst oder anderen gegenüber erhebt.

Mit dem Anspruch verwoben ist das Privileg. Der Begriff Privileg wird heute als Vorrecht verstanden. Vorrecht heißt: Es besteht von vorn herein ein Anspruch auf Erfüllung. Ein Vorrecht ist eine Mitgift, die einem bestimmten Individuum mit auf den Weg gegeben ist. Privileg enthält zwei lateinische Wurzeln: Lex = Gesetz und privus = einzeln, gesondert. Privus ist mit lateinisch privare = trennen, berauben verwandt.

2.2.3. Eine Gottheit

Bereits die heidnischen Mythologien der Antike haben das Schicksal als Werk göttlicher Kräfte dargestellt. Bei den Griechen waren es die Moiren, bei den Römer die Parzen. An die Stelle der vielen Götter der heidnischen Welt rückte später der eine Gott des Monotheismus.

Während man den Zusammenhang zwischen dem Treiben der heidnischen Götter und dem Schicksal des Einzelnen vergleichsweise locker sah, wird die Bindung zwischen dem einen Schöpfergott und seinen Geschöpfen als allumfassend aufgefasst. Dem entsprechend wendet sich der gläubige Monotheist mit all seinen wesentlichen Anliegen an den Himmel. Er sieht sich in einem unauflöslichen Bund mit seinem Gott, und geht - meist ohne sich einzugestehen, dass es Ansprüche sind - davon aus, dass aus der eigenen Bündnistreue Ansprüche erwachsen, die von Gott zu erfüllen sind. Der Gläubige ergeht sich in sichtbarer Demut und glaubt, gerade diese Demut berechtige ihn dazu, mehr Gunst von Seiten Gottes zu erwarten, als er ohne Demut zu erwarten hätte.

2.3. Überlappungen

Theoretisch kann man soziale Ansprüche von existenziellen klar unterscheiden. Da die menschliche Existenz aber überwiegend von sozialen Erfahrungen bestimmt wird, ist die Unterscheidung in der Praxis schwer zu treffen; oder gar nicht möglich, weil die Dinge intim miteinander verzahnt sind.

Ich erwarte, dass ich Karriere mache. Karriere ist aber stets etwas, was in den sozialen Kontext eingewoben ist. Sobald ich meinen eigenen Anspruch erfüllt habe, so leistungsfähig zu sein, wie es ein bestimmter sozialer Rang erfordert, bedarf es zur Berufung an die entsprechende Stelle der Anerkennung durch andere.

Aus dem Anspruch, den ich an mich und mein Schicksal habe, erwächst ein Anspruch gegenüber anderen. Wird er nicht erfüllt, habe ich den Eindruck, dass mich die Gemeinschaft nicht angemessen wertschätzt. Fehlende Wertschätzung durch andere kann als eine Verletzung der Ehre gedeutet werden und heftige aggressive Impulse auslösen.

Anspruch und Aggression
Zu den Werkzeugen der repräsentativen Demokratie gehört die Formulierung von Ansprüchen. Parteien werben um Wähler, indem sie deren Ansprüche bestätigen und damit verstärken oder indem sie zu Ansprüchen, die bisher gar nicht erhoben wurden, ermutigen. Das funktioniert aus zweierlei Gründen: einem materiellen und einem psychologischen:

Da ein Anspruch einer Aggression bedarf, mit deren Hilfe er durchgesetzt wird, steigert die Formulierung von Ansprüchen gesellschaftliche Spannungen. Die repräsentative Demokratie droht in verfeindete Lager zu verfallen, die sich mit wachsender Aggression bekämpfen. Die Anspruchsgesellschaft fördert ihren eigenen Verfall.

3. Irrwege
Das Leben ist auch dann in Ordnung, wenn es nicht in Ordnung ist.

Jeder existenzielle Anspruch blendet den, der ihn erhebt. Er lenkt seinen Blick von dem ab, was ist und rückt das in den Fokus des Bewusstseins, was angeblich sein soll. Je weniger man aber das erkennt - und als gegeben anerkennt - was tatsächlich ist, desto weniger versteht man von der Wirklichkeit, in der man sich zurechtzufinden hat. Je weniger man sich in der Wirklichkeit zurechtfindet, desto unangenehmer sind die Gefühle, die durch die Begegnung mit ihr hervorgerufen werden. Je unangenehmer die Gefühle sind, desto größer ist die Gefahr, dass man den Anspruch erhebt, die Wirklichkeit sollte anders sein. Man riskiert, das Leben zu entwerten, das man momentan erfährt.

Schmollen und Schmunzeln
Was haben Schmollen und Schmunzeln miteinander zu tun? Die Etymologie vermutet, dass der gemeinsame Nenner im Verziehen der Mundwinkel beruht.

Wie dem auch sei: Schmollen hat etwas mit Ansprüchen zu tun. Niemand schmollt, ohne damit darauf hinzuweisen, dass seine Ansprüche nicht erfüllt sind. Zugleich soll das Schmollen Druck auf den Adressaten ausüben und ihn zur Erfüllung der Ansprüche bewegen. Wer schmollt, teilt dem anderen mit: Du stehst in meiner Schuld. Tue etwas, um sie zu tilgen.

Wer die Untauglichkeit des Schmollens als Werkzeug fruchtbarer Kommunikation erkennt, mag darüber Schmunzeln, wie oft er selbst sich bereits dieses problematischen Mittels bedient hat.

Wenn man mit Personen schmollt, kann es sein, dass man sie damit in die Flucht schlägt. Dann ist man sie los. Dicker kommt es, wenn man mit dem Leben schmollt. Während sich Menschen, die man mit Ansprüchen bedrängt, gegebenenfalls vom Acker machen, bleibt das Leben in der Regel erst mal vor Ort. In den Praxen der Psychotherapeuten wimmelt es von Menschen, die mit dem Leben schmollen. Es wimmelt von Menschen, die weder die Welt noch sich selbst annehmen, wie sie sind, sondern Ansprüche erheben, die das Leben nicht erfüllt. Ursache ist ihr mangelndes Selbstwertgefühl.

Betrachtet der Einzelne die Wirklichkeit aus dem egozentrischen Funktionsmodus heraus, neigt er dazu, darauf zu pochen, dass er Recht hat. Die Ursache ist klar: Im egozentrischen Modus interessiert sich der Einzelne nur bedingt für die Wirklichkeit. Was wahr und unwahr ist, will er nur soweit wissen, wie er die Welt damit zu seinem Vorteil verändern kann. Da er Recht und Anspruch meist gleichsetzt und Anspruch nichts anderes ist als die Forderung, bevorteilt zu werden, klammert er sich im Zweifelsfall lieber an die Illusion, Recht zu haben, als eine Wahrheit einzusehen, die er für nachteilig hält. Mit dem Eingeständnis, sich zu irren, glaubt er, den Anspruch aufzugeben, begünstigt zu werden.

Durch den Trotz, mit dem der Mensch im egozentrischen Modus Recht behalten will, schneidet er sich oft ins eigene Fleisch; denn, wenn man etwas zu seinem Vorteil verändern will, das man nur unscharf oder falsch verstanden hat, wird die Wahrscheinlichkeit, zu scheitern, erhöht. Im Glauben, am besten zu wissen, was richtig ist, bastelt so mancher am Motor des Lebens herum, ohne sich zu vergewissern, ob er dessen Funktionsweise verstanden hat.

4. Radikale Lösung

Ansprüche werden durch Empfindungen in Bewegung gesetzt. Ist das, was ich momentan erlebe, angenehm, erhebe ich nicht den Anspruch, dass es anders sein sollte, als es ist. Oft ist das, was man empfindet, aber nicht besonders angenehm, oder sogar ausgesprochen unerfreulich. Dann steht man vor der Wahl:

Unangenehme Empfindungen als minderwertig abzuwerten, weil man den Anspruch erhebt, angenehme zu haben, verhindert, dass sie als Erfahrungen fruchtbar werden. Eine Lösung um das zu verhindern, besteht in der radikalen Akzeptanz aller Empfindungen, die man momentan erlebt.