Grundmuster des Bösen


  1. Unterscheidungen
  2. Ebenen
    1. 2.1. Individualpsychologie
    2. 2.2. Freiheit des Geistes
  3. Leid
  4. Freiheitsberaubungen
    1. 4.1. Zufall
    2. 4.2. Vorsatz und Fahrlässigkeit
  5. Werkzeuge des Bösen
  6. Legitime Einschränkungen der Freiheit
Die Ursache des Bösen ist die Verirrung des Großen ins Kleine.

Ein Partikel lebt, wenn er Freiheit verteidigt.

Moral ist nichts, was der Mensch als Nachtrag erfindet. Er entdeckt sie als Potenzial einer Wirklichkeit, in deren Erbgut sie angelegt ist.

Die Unterscheidung zwischen Gut und Böse ist ein Weg, der jedem offensteht, der sich befreien will.

Nicht jede Beschränkung der Freiheit ist böse, aber alles Böse ist Freiheitsberaubung.

Auch ich bin nur ein Mensch, der in erster Linie nicht Ihren Vorteil verfolgt, sondern seinen.

1. Unterscheidungen

Die Natur unterscheidet zwischen Gut und Böse insofern der Mensch ein Teil der Natur ist, der den Unterschied kennt. Das Individuum erkennt Gut und Böse als gegensätzliche Pole eines Spektrums potenzieller Handlungsweisen. Es ist in der Lage, innerhalb des Spektrums zu wählen.

Die Unterscheidung von gut und böse hat nicht mit dem Menschen begonnen. Sie begann mit dem Leben an sich. Jedes Leben bewegt sich in einem Umfeld, in dem es aktiv unterscheidet, was gut für es ist und was es als schlecht oder böse vermeidet.

Gut und böse sind hier absichtlich kleingeschrieben, denn die Unterscheidung, die das Leben vor dem Menschen macht, geschieht nicht im individuellen Bewusstsein zweier Pole, sondern als instinktive Unterscheidung dessen, was sie ausmacht. Leben ist die Verteidigung von Freiheit. Was lebendige Organismen als schlecht oder böse bekämpfen, ist das, was ihre Freiheit gefährdet.

2. Ebenen

Obwohl die Wirklichkeit ein Ganzes ist, kann sie in fünf Ebenen unterteilt werden:

  1. Regelwerk der physikalischen Naturgesetze, die die Raumzeit und die nukleare Grundstruktur der Materie gestalten
  2. chemische Prozesse
  3. Organisation biologischer Strukturen
  4. Individualpsychologie
  5. Freiheit des Geistes

Nebenbei bemerkt

Gemeinsam mit Quantenphysikern kann man darüber nachgrübeln, ob es sich bei der Raumzeit samt den darin enthaltenen Objekten um die geometrische Darstellung einer Informationsmenge handelt, die sich ein raum- und zeitloser Geist veranschaulicht, und deren Dynamik nicht nur in die Freiheit des Geistes übergeht, sondern auch dessen Vermögen entstammt, sich beliebige Gestalten vorzustellen.

Auf den Ebenen der physikalischen Naturgesetze und der chemischen Prozesse gibt es keine Freiheit. Deshalb spielt dort die Unterscheidung zwischen gut, böse und schlecht keine Rolle. Zeit vergeht, Raum dehnt sich aus, Atome entstehen und zerfallen, Planeten kreisen um Sterne, Vulkane brechen aus, Wasser folgt der Gravitation, Natrium reagiert mit Chlor. Wo das und nur das passiert, gibt es keine Instanz, für die all das gut, schlecht oder böse sein könnte.

Unbelebtes ist weder frei noch unfrei. Für Lebendiges gilt sowohl als auch.

Das ändert sich mit dem Beginn des Lebens. Lebendiges bildet einen Innenraum, den es gegen Äußeres abgrenzt und aus dessen Vormacht befreit. Mikroben haben eine Zellmembran. Deren Aufgabe ist es, herauszufiltern, was gut oder schlecht für die Mikrobe ist; mit dem Ziel, die Freiheit der Mikrobe zu bewahren, genau das zu tun. Würde die Mikrobe nicht unterscheiden, ginge sie zugrunde. Weil die Mikrobe zwischen gut und schlecht wählt, bleibt sie bestehen. Mikroben sind Außenposten der Freiheit in einem Ozean, der ohne Mikroben keine Freiheit enthielte.

Nicht dass physikalische und chemische Vorgaben für die Mikrobe keine Geltung hätten. Der Binnenraum, der durch die Abgrenzung entsteht, wird jedoch aus der vollständigen Fremdbestimmung befreit, der die schiere Substanz jenseits davon unterliegt. Mit der Mikrobe erscheint eine über sich selbst bestimmende Eigenaktivität, die die Freiheit, sie auszuüben, verteidigt. Die Freiheit, die das Leben verwirklicht, war in der unbelebten Natur als Möglichkeit angelegt.

Schlecht oder böse

Mikroben fehlt die Freiheit, zwischen schlecht und böse zu unterscheiden, vollständig. Bei Gämsen und Springmäusen beginnt sie womöglich im Ansatz. Wenn ja, dann ist...

Daraus wird klar, was den Unterschied zwischen schlecht und böse ausmacht.

Schlecht... Böse...
ist, was selbst unfrei ist, aber Freiheit zufällig gefährdet. ist, was über eigene Freiheit verfügt und damit fahrlässig oder absichtlich die Freiheit anderer gefährdet.

Wohlgemerkt: Weitsichtige Menschen haben zwischenzeitlich erkannt, dass weder Wolf, Adler noch Fenek böse sind. Warum? Weil nur böse sein kann, was die Freiheit hat, bewusst zwischen Gut und Böse zu unterscheiden.

Leben ist Freiheit. Leben ist die Fähigkeit eines abgegrenzten Partikels, den Ebenen rein physikalischer und chemischer Prozesse Freiheiten abzuringen; und sei es auch nur die Freiheit, seinen Bestand eine Zeit lang gegen Widerstände und Angriffe des Umfelds zu sichern. Leben ist die Kraft und das Recht, über sich zu bestimmen. Moralisch korrekt ist, was diese Freiheit bewahrt oder vergrößert.

Tatsächlich besteht die Freiheit des Lebendigen nicht nur daraus, seinen Bestand zu sichern. Es hat auch die Freiheit, sich fortzuentwickeln. Triebfeder der Entwicklung ist die Suche nach erweiterter Freiheit. Biologische Organismen entwickeln sich, um das Potenzial ihrer Freiheiten auszuweiten. Mikroben können ihren Bestand sichern. Gämsen auch, aber zusätzlich können sie durchs Gebirge springen. Gämsen sind freier als Mikroben. Aus Mikroben haben sich im Laufe von Jahrmillionen Gämsen entwickelt, weil der Zugewinn an Freiheit die Essenz des Lebens ist.

Nach der Gämse kamen der Affe und dann der Mensch. Spätestens mit dem Menschen ist eine neue Ebene entstanden, auf der sich das Ringen um mehr Freiheit fortsetzt: die Ebene des individuellen Selbstbewusstseins.

2.1. Individualpsychologie

Die Freiheit der einzelnen Gämse, im Gebirge umherzuspringen, beruht auf Erkenntnissen, die das Leben im Laufe von Millionen Generationen gemacht hat. Sie ist ein gemeinsames Erbe. Trotzdem lernt die einzelne Gämse in ihrem Leben Lektionen dazu, die ihre Freiheit vergrößern.

Auch der Mensch erbt zunächst Freiheit; nämlich die Freiheit, Mensch zu sein und als solcher für seine Freiheit zu sorgen. Mit dem Erwachen seines individuellen Selbstbewusstseins gewinnt er eine Freiheit dazu, die die Gämse kaum hat: Vor dem Hintergrund seines bewussten Ichs zu entscheiden, was für ihn persönlich gut, böse und schlecht bedeuten.

Die Freiheit, die er damit gewinnt, ist beträchtlich. Das reflektierte Individuum kann Vor- und Nachteil, also gut und schlecht, passgenau für sich abwägen. Über die gemeinsame Freiheit seiner Spezies hinaus kann der Einzelne seine persönliche Freiheit durch individuelle Entscheidungen vergrößern. Durch falsche Entscheidungen kann er sie aber auch vermindern oder völlig zerstören. Mit dem Aufkommen des Selbstbewusstseins geht ein Teil der Verantwortung für die Freiheit des Lebens auf den Einzelnen über.

Freiheit und Aufgabe

Mit dem individuellen Selbstbewusstsein fällt dem Einzelnen die Freiheit zu, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Die Freiheit ist zugleich Aufgabe, es zu tun. Wer die Freiheit nicht nutzt, handelt bereits böse, weil sein Versäumnis die Freiheit anderer gefährdet.

2.2. Freiheit des Geistes

Die individuelle Psychologie des Einzelnen ist an das relative Selbst und damit an seine Person gebunden. Die Person versucht, sich und die Welt so zu steuern, dass sie als Person darin wächst und gedeiht. Das Werkzeug dazu ist ihr Urteil über gut, schlecht und böse. Gutes versucht sie sich anzueignen, Schlechtes und Böses wehrt sie ab.

Solange der Einzelne dabei nicht über den Horizont seiner Person hinauswächst, bleibt er in deren Grenzen gefangen. Das heißt: Er ist nicht in der Lage, eine Freiheit zu erreichen, die über die Freiheit egozentrischen Handelns hinausgeht.

Bündnisse
Es gibt verschiedene Formen egozentrischen Handelns:
  1. Piraterie
    Der reine Pirat segelt gegen alle Flaggen. Er ist ein radikaler Egoist. Wenn er sein Wohl überhaupt jemandem anvertraut, dann sich selbst. In der Psychiatrie spricht man von einer dissozialen Persönlichkeit.
  2. soziale Arrangements
    Reine Piraten sind selten. Sonst wären sie auf ihren Schiffen allein und gingen damit unter. Die meisten Menschen gehen mit anderen Zweckbündnisse ein: Partnerschaften, Freundschaften, Geschäftsbeziehungen, Parteimitgliedschaften, Glaubensgemeinschaften, Interessensverbände. Das Spektrum solcher Bündnisse ist groß. Auf der einen Seite gibt es Bündnisse, bei denen das blanke Ego nur durch eine dünne Schicht ummantelt ist, auf der anderen geht die Verbindung in wahre Liebe über.

Der Mensch ist Person. Als Person ist er mit den Bedingungen verwoben, auf deren Grundlage biologische Organismen entstehen. Seine persönliche Freiheit ist daher bedingt. Sie bewegt sich im Rahmen psychologischer Motive, die für das Wohl von Personen bedeutsam sind. Drei Motive stehen dabei im Vordergrund: die Bedürfnisse nach Zugehörigkeit, Sicherheit und Anerkennung. Alle drei sind Variationen eines einzigen Themas. Alle drei dienen der Selbsterhaltung des Egos.

Im Regelfall ist der Einzelne so mit dem Bestand seines Egos beschäftigt, dass ihm die Freiheit fehlt, darüber hinauszugehen. Der Einzelne ist in seiner Person gefangen und leidet darunter.

3. Leid

Leid ist die Unfreiheit dessen, dem Freiheit zusteht. In der unbelebten Natur gibt es keine Freiheit. Deshalb leidet sie auch nicht, egal, in welchem Zustand sie sich gerade befindet.

Leid ist eine Erfahrung des Lebens. Lebendige Organismen leiden, sobald sie eine Freiheit verlieren, die ihrem Wesen entspricht. Jedes Leid ist als Mangel an Freiheit erkennbar.

4. Freiheitsberaubungen

Verschiedene Faktoren können die Freiheit des Menschen beschränken. Freiheitsverluste lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

  1. zufällige Freiheitsverluste
  2. vorsätzliche oder fahrlässige Freiheitsberaubungen
4.1. Zufall

Freiheitsverluste können durch ungünstige Umweltfaktoren verursacht werden: Wetterkapriolen, Erdbeben, Flutwellen, Asteroideneinschläge, Ressourcenmangel, Heuschreckenschwärme. Der gemeinsame Nenner dieser Faktoren sind fehlende Absicht und fehlende Einsicht. So können Heuschreckenschwärme zwar großen Schaden anrichten, es fehlt ihnen aber zweierlei:

  1. die Absicht, etwas Böses zu tun.
  2. die Einsicht, was das überhaupt sein könnte.

Wenn der Mensch unter die Gefräßigkeit der Insekten zu leiden hat, so ist das keine Folge einer Absicht, sondern Zufall. Deshalb wird man weder Insekten noch Flutwellen und Erdstößen unterstellen, böse zu sein.

4.2. Vorsatz und Fahrlässigkeit

Bei vorsätzlichen Freiheitsberaubungen liegt eine Absicht vor, die gezielt den Schaden des Opfers betreibt. Bei fahrlässigen Freiheitsberaubungen ist der Täter so auf den Gewinn eigener Vorteile fixiert, dass er vom Schaden absieht, den er anderen damit zufügt. Seine Absicht, sich zu bereichern, nimmt den Schaden anderer billigend in Kauf; auch wenn der Schaden des Opfers im Vergleich zum Nutzen des Täters unverhältnismäßig hoch ist. In beiden Fällen wird das Handeln des Täters als böse bezeichnet.

Böses zu tun, sperrt den Täter im Horizont egozentrischer Absichten ein. Die Freiheit liegt jenseits davon.

Böse kann nur sein, was in der Lage ist, es zu unterlassen.

Wer davon Abstand nimmt, andere in seinem Sinne zu formen, kann seinen Geist so zur Ruhe bringen, wie es für dessen Befreiung aus dem Horizont des Egos notwendig ist.

Der Freiheit beraubt wird in verschiedenen Varianten und Ausprägungsgraden. Fünf Felder sind auszumachen, die sich teils überlappen.

  1. Raub der körperlichen Integrität

    Das Böse, also die Verhinderung fremder Freiheit, kann auf Leib und Leben zugreifen.

    • Das Leben ist unverzichtbar, damit eine Person ihre Freiheit überhaupt wahrnehmen kann.
    • Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit schränken Bewegungsfreiheiten ein. Das Ausmaß der Beeinträchtigung entspricht dem Umfang des Raubes.

    Absichtlich zu töten oder andere schwer zu verletzen, gelten zu Recht als so schwerwiegende Akte der Bosheit, dass sich die meisten Menschen unter normalen Bedingungen ihrer enthalten.

  2. Raub der Bewegungsfreiheit

    Andere ihrer Bewegungsfreiheit zu berauben, ist ein uraltes Mittel, um sich auf deren Kosten zu bereichern.

    • Sklaven und Leibeigene werden an Orte gefesselt und genötigt unter Verzicht auf eigene Freiheit dem Vorteil anderer zu dienen.
    • Orthodox Gläubige halten Frauen zum eigenen Vorteil in Knechtschaft.
    • Diktatoren schränken Reise- und Versammlungsfreiheiten ein, damit sich die Vereinnahmten nicht aus ihrem Zugriff befreien.

    Der Raub der Bewegungsfreiheit wird vielerorts als selbstverständliches Vorrecht derer angesehen, die davon profitieren.

  3. Raub des Rechts zur sexuellen Selbstbestimmung

    Vergewaltigungen und andere Formen des sexuellen Missbrauchs verstoßen gegen das Selbstbestimmungsrecht des Opfers nicht nur zum Zeitpunkt der Tat. Sie können darüber hinaus zu seelischen Traumata führen, die die Möglichkeiten der Opfer zur freien Gestaltung ihres Lebens auf Dauer beschränken.

    Kommt es zur Zeugung eines Kindes, wird die Freiheit des Opfers gegebenenfalls durch eine aufgezwungene Fürsorgelast beschnitten.

    Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung bezieht auch Menschen mit ein, die sich als homo-, bi-, trans-, non-binär oder asexuell empfinden (LGBTQ). Maßnahmen, deren Zielsetzung es ist, den Ausdruck solcher Ausrichtungen zu verhindern, werden oft unter dem Vorwand moralischer Motive ergriffen.

  4. Raub materieller Mittel zur Freiheitsausübung

    Alles, was der Mensch besitzt, ist ihm nur deshalb etwas wert, weil er sich mithilfe des Eigentums aus Notlagen befreien kann.

    • Nahrung befreit von Hunger.
    • Kleidung schützt vor Kälte.
    • Ein Dach über dem Kopf hält Regen ab.
    • Durch Geld kann man sich aus vielen Missständen freikaufen.

    Auch Angriffe auf den Besitz anderer gelten als böse; zwar weniger als Angriffe gegen Leib und Leben, aber immerhin so deutlich, dass sich der Mensch normalerweise nur kleine Übergriffe erlaubt.

  5. Beschneidung der Realitätsdeutungsfreiheit

    Anders sieht es bei der Beschneidung anderer Leute Freiheit aus, die Realität so zu deuten, wie sie es aus ihrer individuellen Perspektive heraus tun. Wer hinschaut erkennt, wie oft er selbst versucht ist, den Sichtweisen anderer nicht nur die eigenen entgegenzusetzen, sondern sie als illegitim zu erklären. Und er erkennt, dass die gesellschaftliche Dynamik von solchen Prozessen durchsetzt ist.

    Dabei sind die Übergänge zwischen legitimer Kritik an konträren Positionen und aktiver Ausgrenzung ihrer Vertreter fließend. Während die Kontroverse keine Freiheit beschneidet, ist die Ausgrenzung der Versuch, genau das zu tun.

Es macht keinen Sinn, das Böse zu hassen, weil man durch Hass selbst böse wird. Gutes und Böses gehen aus dem Absoluten hervor. Das Böse kann als Mittel verstanden werden. Es gibt uns die Möglichkeit, uns von ihm abzuwenden und damit tatsächlich gut zu sein.

5. Werkzeuge des Bösen

Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Raub und Diebstahl sind allseits bekannte Werkzeuge des Bösen, wenn der Vorsatz zur Freiheitsberaubung offensichtliche Formen annimmt und grobe Taten begeht, die man nur umständlich verstecken kann. Den meisten Menschen fällt es nicht schwer, auf derlei Bosheiten zu verzichten; entweder, weil sie ihnen nicht in den Sinn kommen oder, weil die Angst vor Bestrafung groß genug ist, um die Ausführung zu verhindern.

Bei subtilen Formen der Freiheitsberaubung oder solchen, die durch weltanschauliche Vorgaben legitimiert werden, sieht das anders aus. Auf dem bisher erreichten Kulturniveau gelten subtile Formen der Freiheitsberaubung als so selbstverständlich, dass ihre problematische Qualität kaum je erkannt oder so nahtlos verdrängt wird, dass der Ausführung breite Pforten offenstehen.

Subtile Formen der Freiheitsberaubung
Zu den subtilen Formen der Freiheitsberaubung zählen sämtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, den Handlungsspielraum anderer zum eigenen Vorteil zu vermindern, indem man ihnen Informationen vorenthält oder tendenziöse Informationen zuführt, um ihre freie Meinungsbildung einzuschränken.

Zu den subtilen Formen der Freiheitsberaubung gehören auch alle Manöver, deren Zweck es ist, das Selbstwertgefühl anderer zu schwächen.

Die Palette der Werkzeuge, die bei subtilen Formen der Freiheitsberaubung zum Einsatz kommen, ist breit:

Wissen, also der Besitz zutreffender Informationen über Sachverhalte, ermöglicht es dem Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten. Erkenntnis ist ein Mittel zur Freiheit. Wer anderen Erkenntnisse vorenthält, schränkt deren Freiheit, selbstbestimmt zu handeln, ein.

Das Selbstwertgefühl stellt sicher, dass das Individuum daran glaubt, sinnvolle Urteile fällen zu können. Nur wenn das Selbstwertgefühl stabil ist, hat der Einzelne den Mut, auf dem Boden eigener Urteile frei zu entscheiden. Indem man das Selbstwertgefühl anderer durch Abwertungen, Schuldzuweisungen oder Beschämungen untergräbt, versucht man, deren Freiheit einzuschränken, um sie für eigene Zwecke zu missbrauchen.

Beschränkende Übergriffe auf die Freiheit anderer erfolgen auch durch Beeinflussung Dritter, indem man die Möglichkeiten des Opfers behindert, sich in der Beziehung zu anderen frei zu entfalten.

Gehorsamspflicht
Das Streben nach zunehmender Freiheit ist das Gebot des Lebens an sich. Das Leben findet aber nicht nur im Alleingang autonomer Individuen statt, sondern in wechselseitiger Abhängigkeit. Freiheit kann nur gemeinsam erreicht werden, da die Freiheit des Einzelnen eine Gefahr für die anderer sein kann.

Weil Freiheit das zentrale Anliegen des Lebens ist, befassen sich alle gesellschaftlichen Theorien mit der Frage, wie sie oder die Mittel dazu zu verteilen sind. Freiheit ist das, was ersehnt wird und zugleich das, was man fürchtet. So kommt es, dass viele Gesellschaftstheorien zwar die Freiheit verheißen, ausgerechnet ihre Beseitigung jedoch für den Weg dorthin halten.

Exemplarische Vorbilder derartiger Denkweisen sind Glaubensbekenntnisse, die eine Gehorsamspflicht, also den Verzicht auf die Freiheit, als erstes Gebot postulieren. Mit ihrem Gebot, die Freiheit abzuschaffen, überschreiten sie die Grenze zum Bösen.

Zu den subtilen Formen der Freiheitsberaubung kann die Androhung der Hölle für mangelnden Gehorsam gehören. Die Hölle ist ein Sinnbild der Freiheitsberaubung. Der Insasse der Hölle ist jeder Freiheit beraubt, sich der Qual zu entziehen. Selbst die Freiheit zu sterben, besteht in der Hölle nicht. Daher muss die Qual logischerweise endlos sein.

Die völlige Beraubung der Freiheit ist die Quintessenz des Bösen an sich. Daher wird der Ausgang aus der Hölle durch den Satan, also das personifizierte Prinzip des Bösen, verhindert. Die Androhung der Hölle kann unterschiedlich interpretiert werden:

Die Höllendrohung hat über Jahrhunderte hinweg wesentlich zur Aufrechterhaltung asymmetrischer Gesellschaftsstrukturen beigetragen. Sie tut es auch heute noch. Asymmetrisch ist eine Gesellschaft, die einem Teil der Bevölkerung zum Vorteil eines anderen Freiheiten strukturell vorenthält.

Wahre Märchen

Märchen wie das Vom bösen Wolf und den sieben Geißlein sowie Rotkäppchen veranschaulichen eine besondere Technik der bösen Absicht, und stellen deren Rolle als Grundbedingung des Bösen in den Vordergrund.

Zwei Formen der Absicht
  • Fahrlässig
    Das Böse sieht vom Schaden ab, den es anrichtet, obwohl es ihn sehen könnte.
  • Mutwillig
    Das Böse profitiert gezielt, indem es absichtlich schadet.

Bei den genannten Märchen gehen die Täter über die mutwillige Absicht hinaus zusätzlich mit List ans Werk. Sie täuschen ihre Opfer gezielt über ihre böse Absicht hinweg. Sie gaukeln ihnen vor, auf ihrer Seite zu stehen und in ihrem Sinne zu handeln.

Solche Formen des Betrugs gibt es im Kleinen wie im Großen. Im Kleinen will der Verführer seine Lust befriedigen. Dann macht er sich aus dem Staube. Im Großen gaukeln Demagogen Völkern vor, deren Retter zu sein, und führen sie dann ins Verderben.

6. Legitime Einschränkungen der Freiheit

Es ist zwar so: Jede Bosheit besteht aus einer Freiheitsberaubung. Aber nicht jede Einschränkung der Freiheit ist böse. Zweifellos gibt es berechtigte Einschränkungen der Freiheit, die logischerweise nicht als böse bezeichnet werden können.

Definition
Eine Einschränkung der Freiheit ist legitim...

Beispiele legitimer Einschränkungen der Freiheit sind leicht zu finden:

Theoretisch ist es leicht, Bedingungen aufzuzählen, die zur Einschränkung von Freiheiten berechtigen. Es entspricht aber der Komplexität der Wirklichkeit, dass es beim Urteil über die Verhältnismäßigkeit solcher Einschränkungen keine feste Regel gibt.

Ob eine Einschränkung der Freiheit, die man einem anderen zumutet, berechtigt oder böse ist, kann oft nur von Fall zu Fall entschieden werden. Je ausschließlicher dabei der eigene Vorteil im Vordergrund steht, und je mehr man den des anderen in den Hintergrund schiebt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, böse zu handeln. Zu versuchen, die Freiheit anderer möglichst wenig einzuschränken, ist ein geeignetes Prinzip, um das zu verhindern.