Die Methode der Elektrokrampftherapie beruht auf der Auslösung eines therapeutisch wirksamen Krampfanfalls. Sie wird in Narkose durchgeführt. Durch Gabe muskelentspannender Substanzen, wird die Wirkung des Krampfanfalls auf das muskuläre System abgeschwächt, sodass es zu keinen oder nur geringfügigen Muskelzuckungen kommt.
Die therapeutische Wirksamkeit beruht nicht auf Muskelzuckungen, sondern auf elektrisch hervorgerufenen Entladungen im Zentralnervensystem, die zu veränderten Abläufen auf der Ebene zerebraler Transmittersysteme führen. Meist wird eine Behandlungsserie von 8-12 Anwendungen in 2-3-tägigen Abständen durchgeführt.
Obwohl die EKT bei vielen schweren psychiatrischen Erkrankungen gut wirksam ist - und der medikamentösen Behandlung oft überlegen - wird sie nur selten angewandt. Zum einen bedingt sie einen erheblichen Aufwand. Zum anderen ist die psychologische Schwelle verständlicherweise hoch.
Daher wird die EKT im Regelfall nur bei besonderen Gefahrensituationen angewandt, oder wenn ein erheblicher Leidensdruck besteht, der durch andere Maßnahmen nicht zu lindern ist.
Neben den allgemeinen Anwendungsgebieten können konkrete Indikationen benannt werden. Das Grundsatzpapier der Bundesärztekammer zur Anwendung der EKT von 2003 teilt die konkreten Indikationen in drei Gruppen auf.
Konkrete Indikationsgebiete der EKT
1. Wahl | 2. Wahl | 3. Wahl |
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Stupor (lateinisch stupor = Erstarrung) ist ein extremer psychopathologischer Zustand, in dem sich der Kranke quasi nicht mehr bewegt. Im Stupor kann die Nahrungsaufnahme ebenso wie die Einnahme von Medikamenten wegen Bewegungsunfähigkeit unmöglich sein.
Obwohl eine korrekt ausgeführte EKT als sicheres Verfahren gilt, birgt auch sie Risiken. Zu nennen sind:
Aphasie
Störung des Sprachverständnisses und/oder des sprachlichen AusdrucksApraxie
Störung komplexer motorischer Abläufe: Anziehen, Schürsenkelbinden etc.Agnosie
Störung des Erkennens: z.B. von Objekten, Gesichtern, Formen, Farben, Geräuschen, Schrift
Im Regelfall wird die EKT nur mit Zustimmung des Patienten durchgeführt. Ist der Patient aber so krank, dass er die Notwendigkeit einer EKT nicht erkennen kann, stellt sich die Frage einer zwangsweisen Anwendung. Diese kann nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts angeordnet werden.
Sofern für einen Patienten, der nicht einwilligungsfähig ist, keine unmittelbare Gefahr besteht, dass er ohne eine Zwangsbehandlung schweren gesundheitlichen Schaden nimmt oder gar stirbt (durch Selbstmord oder an einer perniziösen, also lebensbedrohlichen Katatonie), wird man eine EKT gegen seinen ausdrücklichen Widerspruch im Regelfall nicht ausführen.
Eine neue Methode, therapeutisch wirksame Krampfanfälle auszulösen, ist die Magnetkrampftherapie. Bislang wird sie nur an wenigen spezialisierten Zentren angeboten. Bei der MKT werden - ebenfalls in Kurzzeitnarkose und unter Muskelrelaxation - Krampfanfälle mit Hilfe starker Magnetfelder ausgelöst. Als Vorteil der MKT werden geringere Nebenwirkungen genannt. Die Indikationen sind identisch mit denen der EKT.